Schaubild zum Verhältnis zwischen Reichsgebiet und Kolonien Zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs verwalteten die Kolonialbehörden die Deutschen Kolonien und Schutzgebiete. Gliederung Die oberste Kolonialbehörde war der Reichskanzler. Unter ihm führte die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes die gesamte Verwaltung der Kolonien
Schutzgebietsgesetz
Titel: Bekanntmachung wegen Redaktion des Schutzgebietsgesetzes. Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 40, Seite 812 – 817 Fassung vom: 10. September 1900 Bekanntmachung: 13. September 1900 Quelle: Scan auf Commons (Nr. 2712.) Bekanntmachung wegen Redaktion des Schutzgebietsgesetzes. Vom 10. September