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Reichskolonialamt

 
Dienstflagge

 
Das Reichskolonialamt in der Wilhelmstraße 62

Das Reichskolonialamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, deren Aufgabe die Verwaltung der Kolonien war

Entwicklung

Bis 1890 war die politische Abteilung des Auswärtigen Amtes, Dezernat für die deutschen überseeischen Interessen, für die deutsche Kolonialpolitik zuständig. Ab diesem Zeitpunkt gab es eine eigene Kolonialabteilung, die zwar im Auswärtigen Amt angesiedelt, aber direkt dem Reichskanzler unterstellt war. Ab 1896 beherbergte die Abteilung auch das Kommando über die Schutztruppen, das bis dahin beim Reichsmarineamt angesiedelt gewesen war (ab 1897 „Kommando der Schutztruppen“). Seit 1905 wurde von der Reichsregierung die Umwandlung der Kolonialabteilung in ein Reichsamt vorbereitet. Mit einem Erlass vom 17. Mai 1907 wurde das Reichskolonialamt gebildet. Dabei handelte es sich in erster Linie um eine verwaltungstechnische Veränderung: Die Kolonialabteilung wurde weitgehend unverändert in eine eigenständige Behörde umgewandelt.

Das Reichskolonialamt war direkt dem Reichskanzler unterstellt. An der Spitze der Behörde standen ein Staatssekretär und ein Unterstaatssekretär.

Direktoren der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt
Nr. Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
1 Friedrich Richard Krauel 1890 1890
2 Paul Kayser 1890 1896
3 Oswald Freiherr von Richthofen 1896 1898
4 Gerhard von Buchka 1898 1900
5 Oscar Wilhelm Stübel 1900 1905
6 Ernst Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 1905 1906
7 Bernhard Dernburg 1906 1907
Staatssekretäre des Reichskolonialamtes
Nr. Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
1 Bernhard Dernburg 17. Mai 1907 9. Juni 1910
2 Friedrich von Lindequist 10. Juni 1910 3. November 1911
3 Wilhelm Heinrich Solf 20. Dezember 1911 13. Dezember 1918
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Nach dem Ersten Weltkrieg trat das Reichskolonialministerium am 20. Februar 1919 die Nachfolge des Reichskolonialamts an. Es befasste sich vor allem mit der Abwicklung der verlorenen Kolonien.

Struktur

 
Großer Sitzungssaal des Reichskolonialamtes, Tagungsstätte des Kolonialrates
 
Siegelmarke Reichskolonialamt

Das Reichskolonialamt verfügte über vier Abteilungen. Abteilung A befasste sich mit politischen und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Abteilung B bearbeitete Finanz-, Verkehrs- und technische Aufgaben und Abteilung C war für Personalfragen zuständig. Als vierte Abteilung fungierte das Kommando der Schutztruppen. Für Kassenangelegenheiten im engeren Sinne gab es eine „Kolonialhauptkasse“.

Als Beratungsgremium fungierte zunächst der Kolonialrat, der aber 1908 aufgelöst und durch Fachkommissionen mit Sachverständigen ersetzt wurde. Für wissenschaftliche, insbesondere geografische Aufgaben existierte einige Jahre vor der Auflösung des Amtes eine „Landeskundliche Kommission“. 1911 wurde zudem eine „Ständige Wirtschaftliche Kommission“ gebildet. Im Deutschen Landwirtschaftsrat und in der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft gab es darüber hinaus Kommissionen, die eigens zur Beratung des Reichskolonialamts gebildet wurden. Angesiedelt war die Behörde in der Wilhelmstraße 62 in Berlin-Mitte. Die erhaltenen Akten des Reichskolonialamts liegen im Bundesarchiv, Außenstelle Berlin-Lichterfelde.

Expeditionen des Amtes

Siehe auch

Weblinks

Commons: Reichskolonialamt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Kolonialabteilung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Diese Seite wurde zuletzt am 2. März 2020 um 08:40 Uhr bearbeitet und original von Wikipedia übernommen