Schaubild zum Verhältnis zwischen Reichsgebiet und Kolonien Zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs verwalteten die Kolonialbehörden die Deutschen Kolonien und Schutzgebiete. Gliederung Die oberste Kolonialbehörde war der Reichskanzler. Unter ihm führte die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes die gesamte Verwaltung der Kolonien