Dokumente für den Weg nach Deutschland in die Deutsche Staatsangehörigkeit

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz gemäß der Ausführungsverordnung in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen