Bundesrath

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches nur durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und Gesetzen erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das auch zu Herzen genommen und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu nur unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten wahren Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden wären, damit wir uns von dieser Fremdverwaltung verabschieden können.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag (Volks-Reichstag)….

Artikel 6: Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes….

Artikel 7: Der Bundesrath beschließt: ……

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