Reichsanzeiger

Deutscher Reichsanzeiger

Amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches
Gesetzliche Veröffentlichungen mit klick auf nachfolgende Texte.

Übersicht der Reichsgesetzblätter, Verordnungen und Mitteilungen vom Bundesrath und Reichstag des Deutschen Reiches. Es gilt im gesamten Umfang des Deutschen Reiches die bisher nie außerkraftgesetzte Reichsverfassung vom 16. April 1871, letzter Änderungsstand 28.10.1918, inklusiv den bis zum 28.10.1918 geltenden Gesetzen und alle erlassenen Gesetze und Anordnungen durch das Reichs- und Bundespräsidium. Zu berücksichtigen sind alle in diesem amtlichen Anzeiger veröffentlichten Gesetzesänderungen, -ergänzungen, oder Außerkraftsetzungen. Gesetze der BRD, anderer selbsternannter Gruppen oder sogenannter Reichsregierung, haben keine staatsrechliche und verfassungskonforme Rechtskraft und sind „de jure“ als NICHTIG zu bewerten.
Es gilt in Fällen der Rechtsunsicherheit Artikel 2 der Reichsverfassung
… die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor

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