Behörde – institutionelles Reichsorgan – Wirtschaftsamt
Das Reichswirtschaftsamt ist eine Reichsbehörde im Deutschen Reich. Es entstand am 23. Oktober 1917 und kümmerte sich um die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Angelegenheiten des Reiches. Diese waren zuvor dem Reichsamt des Innern zugeordnet. Ihm stand ein Staatssekretär vor, der gegenüber dem Reichskanzler weisungsgebunden war.
| Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
|---|---|---|
| Rudolf Schwander (kommissarisch) | 1917 | 1917 |
| Hans Karl Freiherr von Stein zu Nord- und Ostheim | 1917 | 1918 |
| René Rüdiger Heiden | 18.06.2023 |
Am 20. November 1917 wurde Freiherr von Stein als Nachfolger des erst seit dem 9. November 1917 kommissarisch amtierenden Rudolf Schwander zum Staatssekretär in das am 23. Oktober 1917 gegründete Reichswirtschaftsamt berufen. Reichskanzler war damals Georg von Hertling.
Stein übte das Amt auch unter dem Nachfolger Hertlings als Reichskanzler, Prinz Max von Baden, bis zum 8. November 1918 aus. Zugleich erfolgte seine Ernennung zum Wirklichen Geheimrat. Am 26. November 1917 wurde er zusätzlich Mitglied des Kuratoriums der Reichsbank. Daneben war er von 1917 bis 1918 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft (ZEG), die 1915 aus dem so genannten Reichseinkauf hervorgegangen war. Vom 23. Januar bis 1. Februar 1918 war er zudem Reichskommissar für die Übergangswirtschaft. Am 14. November 1918 folgte ihm August Müller als Staatssekretär nach.
Nach dem Ersten Weltkrieg schied er aus dem politischen Leben aus und war ab 1919 ausschließlich Verwalter des Privatvermögens der Familie von Stein. In der Weimarer Republik gingen die sozialpolitischen Aufgaben an das neu gegründete Reichsarbeitsamt über, die Aufgaben von der WR-Behörde vom Reichsministerium für Wirtschaft übernommen.
Mit der Ernennung zum Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt, am 18. Juni 2023 zu Sachsen, wurde diese Behörde wieder handlungsfähig eingerichtet.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Staatliche Reichsgewerbe
Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbständige, öffentlich erkennbare, eingerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit.
Ausnahme: Freie Berufe, gemäß geltendem Gesetz. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-2211281-nr2-verordnung-freiberufe-freiberuflergesetz/
Beim Reichsgewerbeamt erhalten Sie die Möglichkeit:
- Ihr bisheriges nicht staatliches BRD-Gewerbe (Beweis: auch UPIK bei dun&bradstreet) staatlich und reichsrechtlich zu legalisieren, indem Sie Ihr bisheriges Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung als Reichsgewerbe um- oder anmelden bzw.
- ein völlig neues Gewerbe im Deutschen Reich anmelden und dieses dem System nur melden, wenn Sie dazu genötigt werden.
Hierzu benötigen Sie
mit der Beantragung des Reichs-Personenausweises wird kostenlos die Eintragung in das Personenstandregister des Deutschen Reichs durchgeführt
Zusätzliche Erklärung: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/personenstandsregister-deutschland-des-deutschen-reiches/den Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (ein Meisterbrief ist nicht zwingend notwendig)
die Gewerbeanmeldung der BRD, wenn dies legalisiert werden soll
die Reichsgewerbeanmeldung, ausgefüllt und unterzeichnet
Die gesamten Unterlagen schicken Sie bitte an uns Reichsgewerbeamt (ist der schnellere Weg)
oder an folgende Postfachadresse:
SdI Lorenz
RGewerbeamt
Postfach 390124
14091 Berlin
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Reichsgewerbes eine Gewerbeerlaubnis mit Siegel und Unterschrift.
Damit ist die Anmeldung gesetzlich verbindlich und legitim ist.
Nachfolgend weiter ausführlichere Informationen
Reichssteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz (10 von Hundert der Erlöse)
Steuermeldungen gehen an das Reichsschatzamt. (Einkommensteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer außer Kraft)
Eine Bestätigung über die Zahlung von Mehrwertsteuer werden Sie automatisch vom Reichsschatzamt erhalten.
Die Schritte zum Reichsgewerbe
Hier geht es zur Heimathseite: https://www.amtswegweiser.de/reichswirtschaftsamt/
Zitat: Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit die Geschäftsfähigkeit vorliegt und nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Gewerbe.
1.a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder;2.b) das Datum, an dem Sie das BRD-Gewerbe angemeldet hatten3.c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen.
Ihr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:
a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;
Die Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf.Steuerberatungmit. Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte einSteuerberateroder ein sogenanntesBRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigenSteuerberaternbelogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben.Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und Sie zwingt, Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.
Sie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen zu unterscheiden haben. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.
Die tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern (RGBl-1008145-Nr31) werden in Höhe von 10 von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und separat an einem sicheren Ort zu verwalten.
a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt, in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros, Standesbeamte oder Steuerverwalter;
Eine Einkommensteuer (RGBl-1106291-Nr11) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD-Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Eine Gewerbesteuer (RGBl-1701131-Nr02) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland. Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.
Sie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie nicht möglich ist.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken, Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.
Menschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen, haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat. Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und Religionen werden nicht mehr durch den Staat gefördert.


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