Gewerbeamt für ganz Deutschland Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbständige, öffentlich erkennbare, eingerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ausnahme: Freie Berufe, gemäß geltendem Gesetz. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-2211281-nr2-verordnung-freiberufe-freiberuflergesetz/ Beim Reichsgewerbeamt…
